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Impffahrten

Informationen über eine mögliche Kostenübernahme der Fahrt zum Impfzentrum durch die Krankenkasse

Für gesetzlich Versicherte empfiehlt es sich, VOR Besuch des Impfzentrums bei der Krankenkasse nachzufragen, ob Fahrtkosten übernommen werden. Dies ist unter ganz bestimmten Bedingungen möglich, zum Beispiel für

  • pflegebedürftige Personen mit Pflegestufe 4 oder 5
  • pflegebedürftige Personen mit Pflegestufe 3, wenn sie dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind
  • schwerbehinderte Menschen mit folgenden Merkzeichen:
    • aG (außergewöhnlich gehbehindert)
    • Bl (blind)
    • TBI (taubblind)
    • H (hilflos)

Wem generell Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen erstattet werden (Chemo- oder Strahlentherapie ist denkbar, aber auch hohe Einschränkungen in der Mobilität), sollte ebenfalls bei der Krankenkasse nachfragen.

Allein ein Wohnort fernab des Impfzentrums und ein Alter über 80 Jahre und Vorerkrankungen reichen nicht aus. Empfohlen wird, möglichst familiäre oder nachbarschaftliche Hilf in Anspruch zu nehmen. Aktuell wird alles unternommen, um die Zahl der Anlaufstellen für das Impfen zu erhöhen und Wege zu verkürzen.

Privatversicherte sollten mit Blick auf eine eventuelle Fahrtkostenerstattung ebenso vorab Rücksprache mit ihrer Krankenkasse halten, da es hier unterschiedliche Tarife und Vereinbarungen gibt.

 

Quelle der Informationen:
https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Impfen-Corona-Pandemie/ (16.02.2021)