Impffahrten
Informationen über eine mögliche Kostenübernahme der Fahrt zum Impfzentrum durch die Krankenkasse
Für gesetzlich Versicherte empfiehlt es sich, VOR Besuch des Impfzentrums bei der Krankenkasse nachzufragen, ob Fahrtkosten übernommen werden. Dies ist unter ganz bestimmten Bedingungen möglich, zum Beispiel für
https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Impfen-Corona-Pandemie/ (16.02.2021)
- pflegebedürftige Personen mit Pflegestufe 4 oder 5
- pflegebedürftige Personen mit Pflegestufe 3, wenn sie dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind
- schwerbehinderte Menschen mit folgenden Merkzeichen:
- aG (außergewöhnlich gehbehindert)
- Bl (blind)
- TBI (taubblind)
- H (hilflos)
https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Impfen-Corona-Pandemie/ (16.02.2021)
