You are on the English websiteSie befinden sich auf der deutschen WebsiteWe do not provide this content in your preferred language
You are on the German website, you can use the switch to switch to the English oneSie befinden sich auf der englischen Website, Sie können mit dem Schalter auf die deutsche Website wechselnYou can use the switch to switch to the another available language if you want
Suche
Geben Sie hier Ihren Suchbegriff ein. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit ihre Ergebnisse zu filtern.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kursbuchung beim Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Musterstadt e.V.
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für…
Hinweise für die Teilnahme an den Ausbildungsangeboten des DRK-Kreisverbandes Musterstadt e.V.
Wir sind ständig bemüht, Ihnen ein umfangreiches und inhaltlich aktuelles Lehrgangsangebot zur…
Kontaktaufnahme
Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Ihre Eingaben wurden erfolgreich erfasst. Wir werden Ihnen in Kürze die benötigten Information zuschicken bzw. mit Ihnen in Kontakt treten.
Wir suchen engagierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unsere nationale und internationale Arbeit.
Willkommen auf der Stellenbörse des Deutschen Roten Kreuzes!
Login…
6. Wie müssen Journalisten geschützt werden?
Wenn Journalisten im Kriegsgebiet gefährliche berufliche Aufträge ausführen, gelten sie ebenfalls als Zivilpersonen (Art. 79 I ZP I). Demnach sind sie…
5. Wie sind Ausländer im Konfliktgebiet zu behandeln?
Wenn sich Ausländer in einem am Konflikt beteiligten Staat befinden, dürfen sie das Land verlassen, falls dadurch nicht die Sicherheit des Landes…
4. Wie sind Kinder zu behandeln?
Die feindliche Macht, die fremdes Staatsgebiet besetzt hält, soll besonders für die Bedürfnisse der Kinder sorgen. Sie sind gut unterzubringen und zu verpflegen. Zudem…
3. Wie sind Frauen zu behandeln?
Frauen sind mit der ihrem Geschlecht gebührenden besonderen Rücksicht zu behandeln (Art. 12 V GA I; Art. 12 IV GA II; Art. 14 II GA III; Art. 16 I GA IV). Sie sind…