mutter-kind-kuren-header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.

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Mutter- / Vater-Kind-Kuren

Kurberatung

Andrea Milkau 

Ansprechpartnerin

Bahnhofstraße 61
19230 Hagenow

Tel.: 03883  61 89 33


Beratungszeiten
Mo   08.00 – 12.30 Uhr
Di     08.00 – 12.30 Uhr und
        14.00 – 18.00 Uhr
Do   08.00 – 12.30 Uhr
Fr     08.00 – 12.00 Uhr

Andere Sprechzeiten sind nach persönlicher Absprache möglich.

Wozu Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Sie sind erschöpft? Kindererziehung, Haushalt, Beruf, ein Trauerfall oder ein zu pflegender Angehöriger können Mehrfachbelastungen sein, die Ihre Gesundheit beeinträchtigen oder gefährden.

An wen richten sich unsere Angebote?

  • Mütter mit ihren Kindern oder allein
  • Väter mit Kindern

Die Muttervorsorge oder Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge und Rehabilitations-maßnahmen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum von drei Wochen außerhalb Ihrer gewohnten Umgebung zu bewegen. In den Kur-Einrichtungen lernen Sie, sich von den Anforderungen des Alltags zu erholen, neue Kräfte zu sammeln, und die eigene Rolle in der Familie zu reflektieren. Zugleich lernen Sie neue Wege kennen, mit den Mehrfachbelastungen umzugehen.

Wie läuft das Antragsverfahren ab ?

Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Seit dem 01. 07. 2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge und zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird.

Wir empfehlen Ihnen, unsere Beratungsstelle schon vor dem Arztbesuch aufzusuchen. Hier nehmen wir uns Zeit für Sie und beraten Sie kostenlos. Wir besprechen Ihre Bedürfnisse, die sich aus Ihrer persönlichen Lebenssituation ergeben. Zudem erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen, wie etwa Attestformulare, die der Arzt oder die Ärztin zur Beantragung benötigt. Nach Vorlage des Attestes übernehmen wir die Antragsstellung bei der Krankenkasse und helfen Ihnen im Fall einer Ablehnung bei der Formulierung des Widerspruchs.

Wer übernimmt die Kosten?
In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer stationären Maßnahme.

Es verbleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10,00 Euro pro Kalendertag. Kinder müssen nichts zuzahlen.

Wo kann ich mehr erfahren?
Unsere Beratungsstelle informiert Sie über Vorsorge- und Nachsorgeangebote im Rahmen der Familienarbeit und Gesundheitsförderung und weist auf entsprechende Angebote hin. 

Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle im Zusammenhang mit der Maßnahme auftretenden Fragen, wie z.B. zu der jeweiligen Einrichtung, oder zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger für die Dauer des Aufenthaltes. Gerne übernimmt unsere Beratungsstelle die Reservierung in einer geeigneten Kur-Einrichtung für Sie.

Hier finden Sie weitere Informationen speziell zu Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen: